Öffnungszeiten Geschäfte Läden Eimsbüttel Hamburg

Seit dem Jahre 2006 können alle Bundesländer in Deutschland ihre Ladenöffnungszeiten individuell festlegen – unabhängig von dem deutschlandweit gültigen und einheitlichen Ladenschlussgesetz (LadSchlG) des Bundes.

Wie in allen anderen Stadtteilen von Hamburg, so unterliegen auch die Öffnungszeiten von Geschäften und Läden in Eimsbüttel dem Hamburgischen Ladenöffnungsgesetz (HbgLadOeffG), das am 1.1. 2007 in Kraft trat.

Gemäß dem HbgLadOeffG dürfen Einzelhandelsgeschäfte in der Hansestadt an allen Werktagen unbeschränkt geöffnet werden. Die Allgemeinen Ladenöffnungszeiten in Hamburg dauern also montags bis sonntags von 00:00 Uhr morgens bis 24:00 Uhr nachts. Innerhalb dieses Zeitrahmens bestimmen Gewerbetreibende und Einzelhändler ihre Ladenöffnungszeiten selber. Deshalb haben die meisten Geschäfte und Läden in Eimsbüttel auch keine einheitlichen, sondern individuelle Öffnungszeiten – eine Tatsache, die nicht in jedem Shoppingführer steht.

Siehe auch: Geld abheben Geldautomat Eimsbüttel Hamburg

Lebensmittelgeschäfte haben in der Regel von 8:00 Uhr morgens bis 20:00 Uhr abends geöffnet. Alle anderen Geschäfte und Läden haben in der Regel von 10:00 Uhr vormittags bis 20:00 Uhr abends geöffnet. Es gibt einen Unterschied zwischen kleinen, inhabergeführten und größeren Geschäften. Viele kleine, inhabergeführte Läden haben aus Kostengründen abweichende, verkürzte Ladenöffnungszeiten. Sie öffnen erst um 11:00 Uhr vormittags anstatt um 10:00 Uhr vormittags und schließen schon früher um 18:30 Uhr abends oder 19:00 Uhr abends. Demgegenüber schließen größere Geschäfte in der Regel erst später – um 19:00 Uhr abends, 20:00 Uhr abends, 20:30 Uhr abends oder 21:00 Uhr abends.

Bei der Regelung der Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen orientiert sich Eimsbüttel in Hamburg allerdings – wie alle anderen Bundesländer auch – an dem deutschlandweit gültigen und einheitlichen Ladenschlussgesetz (LadSchlG) des Bundes.

An Sonn- und Feiertagen müssen alle Einzelhandelsgeschäfte geschlossen sein. Feiertage im Sinne des LadSchlG sind der Neujahrstag (1. Januar), Karfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, der Tag der Arbeit (1. Mai), der Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober), der Reformationstag (31. Oktober) sowie der Erste und Zweite Weihnachtsfeiertag (25. Dezember und 26. Dezember). Für Heiligabend gelten besondere gesetzliche Regelungen: wenn der 24. Dezember auf einen Werktag fällt, dürfen Einzelhandelsgeschäfte nur bis 14:00 Uhr mittags öffnen.

Die Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen unterliegen dem deutschlandweit gültigen und einheitlichen Sonn- und Feiertagsbetriebszeitengesetz (BZG).

Allerdings gibt es gesetzlich geregelte Ausnahmen für die Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen: Apotheken dürfen an Sonn- und Feiertagen sowie am 24. Dezember unbeschränkt geöffnet werden. Bäckereien und Konditoreien, Blumen- und Floristikgeschäfte sowie Kioske dürfen an Sonn- und Feiertagen im Zeitraum von 7:00 Uhr morgens bis 16:00 Uhr nachmittags maximal 5 Stunden geöffnet werden. Friseurbetriebe unterliegen nicht dem HbgLadOeffG und nicht dem BZG und können ihre Öffnungszeiten unabhängig davon bestimmen. Tankstellen dürfen an Sonn- und Feiertagen sowie am 24. Dezember ebenfalls unbeschränkt geöffnet werden.